Platzordnung 


 1.) Vor dem Betreten des Ausbildungsplatzes muss der Hundeführer seinem Hund genug Auslauf geben.

2.) Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Offensichtlich alkoholisierte Personen sind vom Training mit dem Hund ausgeschlossen. 

3.) Stachelhalsbänder, Teletakt, Zughalsbänder ohne Stopp, Leinenschläge, Fußtritte und sonstige Gewalt sind am Ausbildungsplatz verboten.

4.) Die Hunde sind außerhalb des Ausbildungsplatzes immer an der Leine zu führen und müssen, wenn erforderlich, einen Beißkorb tragen, damit sie andere Hunde und Menschen nicht gefährden. Mit dem angeleinten Hund, ist das „Spielen“ mit anderen Hunden zu unterlassen!

5.) Verunreinigungen, die der Hund am Ausbildungsplatz und beim Auslauf verursacht, sind vom Hundeführer sofort zu entfernen.

6.) Für jeden Schaden oder jede Verunreinigung, die der Hund verursacht, haftet sein Hundeführer. Daher ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig. 

7.) Impfungen wie Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose sowie ein Chip sind erforderlich. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes und des Trainings ausgeschlossen. 

8.) Läufige Hündinnen dürfen in Absprache mit dem Trainer auf den Platz gebracht werden. 

9.) Welpen dürfen nach einer ein- bis zweiwöchigen Eingewöhnungsphase den Welpenkurs besuchen, ergibt ein Mindestalter von 10 Wochen.

10.) Die Hunde sind am Ausbildungsplatz so zu verwahren, dass sie diesen nicht verlassen können. Auch wenn sich der Hundeführer entfernt. Ausnahme: Bei Ausbildungsübungen.

11.) Jedes Mitglied kann die zwei offenen Ausbildungsplätze außerhalb der Kurszeiten benutzen, hat den Platz jedoch wieder in Ordnung zu verlassen. Das Benützen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur nach Einschulung eines Trainers erlaubt und erfolgt immer auf eigene Gefahr. Sämtliche Geräte sind nach dem Gebrauch wieder ordnungsgemäß wegzuräumen damit das Gelände ohne Behinderungen gemäht werden kann. Schäden an den Geräten bitte sofort melden.

12.) Den Anordnungen der Trainer sowie des Vorstandes ist unbedingt Folge zu leisten.

13.) Die Trainer sind berechtigt kämpfende Hunde unter Einsatz sämtlicher der einschreitenden Person als geeignet erscheinende Mittel zu trennen.

14.) Kraftfahrzeuge sind ausschließlich am unteren Parkplatz des Hundesportvereins abzustellen! Der Parkplatz beim Vereinshaus ist für Trainer, Vorstand und Kantine reserviert.  Außerhalb der Kurszeiten darf der Parkplatz beim Vereinshaus benutzt werden. Wichtig - der Weg muss jederzeit frei und auch von Traktoren mit Anhänger befahrbar bleiben! 

15.) Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Bei winterlichen Verhältnissen erfolgt kein Streudienst!  

16.) Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/ Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung. 

17.) Eltern (Besucher) haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht einer Aufsichtsperson am Trainingsplatz aufhalten – ausgenommen sind Kinder, die selbst einen Hund führen. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den bei den Anhängevorrichtungen, in den Zwingern oder Boxen verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist kein Kinderspielplatz. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.Für diverse Fragen stehen Ihnen die Trainer und der Vorstand zur Verfügung!

BEI VERSTÖSSEN GEGEN DIESE PLATZORDNUNG HAFTET DER JEWEILIGE HUNDEFÜHRER!

Hundesportverein Waldviertel Mitte Mitglied der ÖHU

ZVR:566903440

Ausbildungsplatz: Großweissenbach Gem.Großgöttfritz

Geschäftsstelle: 3910 Zwettl Bozenerstrasse 6 Mobil: 0676/5286609

e-mail: kontakt@hsvwald4mitte.at

Homepage: www.hsvwald4mitte.at